Allgemeine Geschäftsbedingung / Schulordnung der Tanzschule Dance Vibes
§ 1 Aufbau
Bei „Dance Vibes“ werden im wesentlichen Kurse aus dem Bereichen Ballett, Jazz und Hip Hop angeboten.
Das jeweilige gültige Unterrichtsangebot sowie die zugehörigen Unterrichtszeiten und
Kursgebühren können die Aushänge in den Schulräumen sowie die Internetseite der Schule
entnommen werden.
§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Schuljahr / Unterrichtsbeginn
Das Schuljahr bei „Dance Vibes“ beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.
Der erste Unterrichtstag orientiert sich am Ende der Sommerferien im Bundesland Hessen und wird
den Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.
2. Ferien
Ferien, Feiertage und andere unterrichtsfreie Tage richten sich nach den für die allgemeinbindenden
Schulen im Bundesland Hessen geltenden Bestimmungen. Abweichungen hiervon werden den Schülern rechtzeitig bekannt gegeben. Am Rosenmontag und Faschingsdienstag findet kein Unterricht statt.
3. Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich auf dem jeweils gültigen Anmeldeformular an die Leitung der Schule zu richten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4. Rücktritt
Rücktritt ist kostenlos möglich bis 5 Tage vor dem für den betreffenden Kurs nächsten
Unterrichtstermin. Danach (bis einschließlich dem Tag vor dem Unterrichtstermin) wird eine
Monatsgebühr in Rechnung gestellt. Rücktritt am Tag des Unterrichts und später ist grundsätzlich nicht möglich.
5. Probezeit
Eine Probezeit besteht nicht. Der Unterrichtsvertrag gilt unbefristet, wenn er nicht fristgerecht gemäß
Punkt 7 gekündigt wird.
6. Kursgebühren
Die Kursgebühren entsprechen den für den betreffenden Kurs jeweils gültigen Regelungen der Schule und sind auch in der Unterrichtsfreien Ferienzeit zu entrichten. Diese sind jeweils zum 15. des Monats fällig und zahlbar.
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist.
Bei Rückschriften erhebt die „Dance Vibes Tanzschule“ 5 € Rücklastschriftgebühr. Kontoänderungen sind mindestens eine Woche vor Monatsende schriftlich zu benennen. Das Monatshonorar wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht.
7. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Kündigung
a) Kündigungen sind grundsätzlich nur bis zum 15. jedes Monats zum Ablauf des Folgemonats möglich. Sie müssen der Schule „Dance Vibes“ spätestens bis zum 15. des Monats in schriftlicher Form zugehen.
b) Kommt die Lehrkraft nach Rücksprache mit dem/r Schüler/in bzw. einem gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann die Schule das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen. Die Beendigung / Unterbrechung bedarf der Schriftform.
8. Unterrichtsausfall
a) Kann ein/e Schüler/in den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss die Lehrkraft davon möglichst frühzeitig verständigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht oder Gebührenerstattung.
b) Bei längerer Erkrankung bzw. Verletzung, die die Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Unterrichtsgebühren.
c) Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallen müssen, werden nachgeholt bzw., falls möglich, bereits vorab gehalten.
d) Ein durch ,,höhere Gewalt“ bedingter Kursausfall wird durch die Tanzschule nicht ersetzt. Das Gleiche gilt für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände in unseren Räumen. Hier bleibt die Haftung ausgeschlossen.
§ 3 Weitere Bestimmungen
1. Unterrichtsstätten
Der Unterricht findet ausschließlich in den von „Dance Vibes“ zugewiesenen Räumen statt.
2. Veranstaltungen / Bild- und Schallaufzeichnungern
a) Die Veranstaltungen der Schule sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts; die Teilnahme der Schülerinnen und Schuler ist freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
b) „Dance Vibes“ ist berechtigt, im Unterricht bzw. bei eigens dafür angesetzten Stunden und bei ihren Veranstaltungen Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Dies gilt auch für Bild- und Schallaufzeichnungen der Medien (Presse, Rundfunk u. ä.).
3. Unterrichtsbekleidung
Für die Schülerinnen und Schüler der Schule sind für die jeweilige Unterrichtsform angemessene Tanz- bzw. Sportkleidung sowie Schuhe erforderlich, die von den Teilnehmern selbst gestellt werden.
4. Gesundheitsbestimmungen
a) Erkrankte Schüler sollen nicht am Unterricht teilnehmen.
b) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für
Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen) anzuwenden.
c) Schulleitung und Lehrkräfte sollen über physische Beeinträchtigungen der Schüler informiert werden.
5. Aufsicht
Eine Aufsicht durch die jeweilige Lehrkraft besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
6. Gutscheine
Werbegutscheine für kostenlose Schnupperstunden sind nur für Neukunden einlösbar. Nach 3 kostenlosen Schnupperstunden kann kein neuer Werbegutschein für die gleiche Person eingelöst werden.
§ 4 Schlussbestimungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Schulordnung sind Bestandteil eines jeden
Unterrichtsvertrages. Ihre Gültigkeit wird mit der Unterzeichnung der Anmeldung anerkannt. Für alle bestehenden Unterrichtsverhältnisse wird die Anerkennung der Gültigkeit mit Inkrafttreten angenommen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Schulordnung treten zum 1. August 2018 in Kraft.